Hier finden Sie meine Dienstleistungen. Bei Fragen, für mehr Details, können Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen.
Ich biete Ihnen folgende Beratungsleistungen:
Wohnflächen sind oft falsch berechnet! Gerade beim Verkauf und bei Vermietungen kommt es auf jeden Quadratmeter an. Kontrollen vom Deutschen Mieterbund (DMB) und Dekra Real Estate haben ergeben, dass die tatsächliche Wohngröße häufig unter den Angaben des Mietvertrages liegen.
Eine Überprüfung kann sich lohnen. Wenn die tatsächliche Wohnungsgröße unter 90% der angegebenen Fläche im Mietvertrag liegt, darf die Miete gemindert werden. Ebenso können zu viel gezahlte Beiträge wieder zurückgefordert werden.
Meine Leistung:
Feuchte ist eines der großen Probleme in der Bausubstanz. Sie ist neben weiteren Faktoren wie Sauerstoff, Temperatur und Nährboden eine maßgebliche Wachstumsbedingung für Schimmelpilze.
Um die Ursache für Feuchtigkeit zu finden gilt es unter anderem folgende Randbedingungen aufzunehmen und zu bewerten:
Meine Leistung:
In verschiedenen Situationen kann es sinnvoll sein, ein Gutachten zu prüfen. Bestehen Zweifel am Sachverstand des Gutachters? Besteht der Verdacht eines „Gefälligkeitsgutachten“? Ziel der Überprüfung eines bestehenden Gutachtens ist es Sie vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren.
Meine Leistung für Sie:
Vollgutachten/Verkehrswertgutachten nach $194 BauGB
Für alle Streitfälle (gerichtlich und außergerichtlich) sowie Immobilienbewertungen für steuerliche Zwecke wird ein vollständiges Gutachten benötigt.
Ich erstelle die Verkehrswertgutachten gemäß den aktuellen Anforderungen (laufende Rechtsprechung). Sie entsprechen dem Verkehrswert gemäß § 194 BauGB.
Benötigt für:
Umfang:
Bei verschiedenen Gelegenheiten kann ein Kurzgutachten ausreichen (vor allem private Zwecke). Hierzu ermittle ich den Verkehrswert auf Grundlage der Informationen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Der dadurch errechnete Verkehrswert ist eine Annäherung an den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB. Daher ist das Kurzgutachten nicht für steuerliche oder gerichtliche Zwecke geeignet.
Geeignet für:
Umfang:
Für einige Gelegenheiten kann eine einfache Wertermittlung ausreichen. Hierzu ermittle ich den Verkehrswert auf Grundlage der Informationen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Der dadurch errechnete Verkehrswert ist eine Annäherung an den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB. Daher ist das Kurzgutachten nicht für steuerliche oder gerichtliche Zwecke geeignet.
Geeignet für:
Umfang:
Gutachten zum Kauf/Verkauf
Ihr Ziel ist es eine Immobilie zu kaufen oder Ihre Immobilie zu verkaufen. Sie wollen dazu den fairen Marktwert bzw. Verkehrswert erfahren.
Meine Leistung:
Mit einem Gutachten gebe ich Ihnen das Fachwissen um handlungssicher mit dem Verkäufer oder Immobilienmakler über den Kaufpreis zu verhandeln. Sie sind damit in der Lage die oft kostenfreie Werteinschätzung von Immobilienmaklern auf Plausibilität zu prüfen. Für Ihren Immobilienverkauf können sie mit dem Gutachten einen marktgerechten Angebotspreis festlegen und diesen gegenüber einem Käufer kompetent vertreten.
Je nach Bedarf erstelle ich für Sie das Gutachten:
Es ist Ihr Ziel den Nachlass für Ihre Erben rechtzeitig zu regeln. Sie wollen vor der Schenkung oder Formulierung Ihres letzten Willens den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie wissen.
Meine Leistung:
Mit dem Gutachten erhalten Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie. Damit können Sie die steuerlichen Auswirkungen des Nachlasses oder der Schenkung beurteilen.
Je nach Bedarf erstelle ich für Sie das Gutachten:
Als Erbe/Erbengemeinschaft oder Beschenkte(r) ist es Ihre Absicht die Immobilie zu verkaufen. Vor dem Verkauf wollen Sie wissen, wie hoch der Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie ist.
Sie wollen eine Grundlage für eine gemeinsame Verhandlung mit Ihrer Erbengemeinschaft zum Zwecke einer außergerichtlichen Auseinandersetzung.
Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer wollen Sie vor Erhalt des Steuerbescheids das Wertgutachten für Ihre Immobilie einreichen.
Sie haben den Steuerbescheid für Ihre Immobilie bereits erhalten und wollen den niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachweisen.
Meine Leistung:
Mit dem Gutachten erhalten Sie die Möglichkeit mit Ihrer Erbengemeinschaft über den Immobilienwert zu verhandeln. Ich prüfe für Sie den vom Finanzamt für Ihre Immobilie festgesetzten steuerlichen Immobilienwert.
Je nach Bedarf erstelle ich für Sie das Gutachten:
Sie beabsichtigen die gemeinsame Immobilie zu verkaufen und benötigen dazu den Verkehrswert (Marktwert).
Für Ihre gemeinsame Scheidungsverhandlung benötigen sie eine neutrale Wertermittlung der Immobilie.
Sie benötigen für ein gerichtliches Scheidungsverfahren mit Ihrem Ehepartner den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie.
Meine Leistung:
Mit dem Gutachten erhalten Sie die Möglichkeit mit Ihrem Ehepartner über den Immobilienwert zu verhandeln.
Je nach Bedarf erstelle ich für Sie das Gutachten: