Grundsätzlich ist jeder „Sachverständige für Immobilienbewertung“ geeignet!
Freie Sachverständige | Zertifizierte Sachverständige | Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige | |
---|---|---|---|
Ernennung durch | Beurkundung (u.a. TÜV, Dekra) | Zertifizierung (Bsp. IQ-Zert) | Öffentliche Bestellung (Bsp. IHK und HK) |
Rechtliche Grundlage | - | - | |
Geschützter Titel | - | - | Ja, gemäß §132 a StGB |
Freie Sachverständige, sind ohne behördliche Zulassung oder sonstige staatliche Bestellung oder hoheitliche Anerkennung als Sachverständige tätig. Der freie Sachverständige erlangt seine Ernennung durch die Beurkundung von Verbänden/Organisationen (Bsp. TÜV und DEKRA).
Zertifizierte Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024) erhält seine Zertifizierung von einer sogenannten privatrechtlich akkreditierten Zertifizierungsstelle (Bsp. IQ-Zert). Diese hat die persönliche und fachliche Kompetenz und Eignung eines Sachverständigen zu prüfen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv SV). Der öbuv SV erlangt seine öffentliche Bestellung durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK), Architekten- oder Ingenieurkammer. Im Unterschied zum freien und zertifizierten Sachverständigen hat der öbuv SV eine rechtliche Grundlage (u.a. §36 GWO oder §91 HWO) und sein Titel ist rechtlich geschützt (StGB §132 a). Der öbuv SV wird bevorzugt zur Gutachtenerstattung von den Gerichten herangezogen (§ 404 Absatz 2 ZPO).
Grundlage für alle Sachverständigen für Immobilienbewertung ist der §194 BauGB sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Auf dieser Basis wird eine objektive Wertermittlung von Immobilie/Grundstück durchgeführt. Das heißt, dass in der Theorie grundsätzlich alle Sachverständigen denselben Immobilienwert ermitteln würden. Formvorschriften für das Erstellen von Gutachten gibt es nicht. Vereinfacht gesagt gibt die ImmoWertV Inhalte und Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Verkehrswerten vor.
Was macht jetzt aber den Unterschied aus? Grundsätzlich können sie als Kunde davon ausgehen, dass die Zertifizierung sowie die öffentliche Bestellung und Vereidigung eine zusätzliche Qualitätssicherung darstellt. Es ist eine Dienstleistung die von Industrie- und Handelskammer (oder IK, AK) oder einer Zertifizierungsstelle erbracht wird. Die Dienstleistung der Qualitätssicherung beinhaltet unter anderem Investitionskosten wie Seminare/Lehrgänge, Gebühren für öffentliche Bestellung und Vereidigung oder Kosten für das Rezertifizieren. Das gilt selbstverständlich auch für Beurkundungen durch Organisationen und Verbände wie dem TÜV. In der Wertschöpfungskette für ein Gutachten werden die Dienstleistungs-/Qualitätssicherungskosten mit eingepreist.
Ich
empfehle zur Wahl eines Sachverständigen die Beachtung von drei Faktoren: